Sie möchten zunächst den IST-Stand der Medienentwicklung an Ihrer Schule erheben. Diese in den nächsten Prozessschritten durchgeführte Bestandsaufnahme berücksichtigt die Bereiche Unterricht, Personal, Technik und nimmt die Ansprüche und Erwartungen an die Schule in den Blick. Die Informationen zum IST-Stand Ihrer Schule ermöglichen es Ihnen einen auf Ihre Schule abgestimmnten MEP zu entwickeln.
Schule und Schulträger starten gemeinsam einen Medienentwicklungsplan (MEP), um die Schule medienpädagogisch weiterzuentwickeln, digital besser aufzustellen und umfassender auszustatten. Holen Sie sich in dieser Phase Informationen und Anregungen. Bleiben Sie im stetigen Austausch mit den jeweiligen Ansprechpartnern, damit alle Beteiligten miteinbezogen werden.

Schritt 1 - Informationen einholen

Schritt 1 - Informationen einholen

Als erstes holen sie sich Anregungen bei anderen Schulen, Anbietern, den Medienzentren, auf Messen usw. und entwickeln eigene Ideen und Visionen, was sich an Ihrer Schule durch den Einsatz digitaler Medien und Tools wie ändern soll. Die folgenden Leitfragen unterstützen Sie bei dem Prozessschritt.

Im Prozess einer Medienentwicklungsplanung stehen einzelne Schritte an, die jeweils wichtig sind für ein gutes Gelingen. Bevor es mit dem MEP richtig losgehen kann, stehen in der Phase der Vorklärung verschiedene Entscheidungen, Abstimmungen und Absprachen zwischen der Schule und Ihnen als Schulträger an. Um Sie als Schulträger in Ihrem jeweiligen Prozess zu unterstützen, stellen wir Ihnen immer wieder wichtige Leitfragen zur Verfügung.

Schritt 2 - Kontaktaufnahme

Schritt 2 - Kontaktaufnahme

Sie haben eine erste Vision an der Schule entwickelt und möchten als nächstes den Kontakt zu Ihrem Schulträger herstellen, um die finanziellen Möglichkeiten auszuloten und ihn als Partner für den geplanten Prozess zu gewinnen.

Sie als Schulträger müssen sich ggfs. mit verschiedenen Gremien abstimmen, um die Infrastruktur, die technische Ausstattung und deren Umsetzung zu ermöglichen. Wenn Sie dies für sich geklärt haben, ist ein klärendes Auftaktgespräch mit der Schule notwendig, um die Zielvision und die mögliche gemeinsame Umsetzung eines MEP abzuklären.

Schritt 3 - Startvereinbarung

Schritt 3 - Startvereinbarung

Der Schulträger hat seine finanziellen und technischen Möglichkeiten im Hinblick auf Ihre Vision/Wünsche geklärt und teilt Ihnen diese mit. Nun vereinbaren Sie mit dem Schulträger im Sinne einer Startvereinbarung, welche Maßnahmen in welchen Zeiträumen an Ihrer Schule konkret umgesetzt werden sollen. Die folgenden Leitfragen können Ihnen dabei helfen.

Nun geht es um den Start: Vision, Ausstattungsziele und Maßnahmen sollten mit der Schule besprochen und auf ein realisierbares Niveau gebracht worden sein. Eine Startvereinbarung hilft, den gemeinsamen Startschuss zu geben und eine gemeinsame Absichtserklärung, um eine gewünschte Verlässlichkeit zu signalisieren.

Schritt 4 - Prozessstart

Schritt 4 - Prozessstart

Um das Projekt MEP offiziell an Ihrer Schule zu starten, steht als nächstes die ausführliche Information des gesamten Kollegiums und der Elternschaft über das geplante Projekt an und die Bildung einer MEP-Koordinierungsgruppe.
Planen Sie eine erste Sitzung mit der MEP-Koordinierungsgruppe (ggf. mit Ihrer Steuergruppe), um den Informationen aus dem Schulträgergespräch weiterzugeben, Auftrag im Detail zu erläutern und schriftlich zu fixieren.

Nun kann es losgehen: Der Rahmen ist gesteckt, Schule und Schulträger sind in Kontakt und die Vision kann umgesetzt werden.

Schritt 1 - MEP beginnen

Schule und Schulträger starten gemeinsam den MEP-Prozess und informieren sich im Vorfeld über mögliche Zielvisionen. Als Ansprechpartner steht das Beraterteam am zuständigen Medienzentrum zur Seite.

Schritt 2 - Zukunftsbild entwickeln

Die Schule entwickelt ihr persönliches Zukunftsbild. Sie sollte hierbei noch nicht an eine bestimmte Ausstattung denken, sondern sich an ihren pädagogischen Idealvorstellungen orientieren.

Schritt 3 - Startvereinbarung

Visionen, grobe Ausstattungsziele und mögliche, realisierbare Maßnahmen werden zwischen Schule und Schulträger besprochen. Der gemeinsame Start wird dann durch eine schriftlich fixierte Absichtserklärung gegeben. Mit Zustimmung der Gesamtlehrerkonferenz kann eine MEP-Koordinationsgruppe eingerichtet werden, welche die weiteren Schritte des MEP-Prozesses organisiert.

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